
Beihilfe für ein Auslandsstudium
Ein hauptberuflicher Student, der im Inland Studienbeihilfe bezieht, hat auch Anspruch auf eine Beihilfe für ein Auslandsstudium (BAS). Anspruch auf Studienbeihilfe haben österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie “gleichgestellte Ausländer und Staatenlose” (§ 4 StudFG). Die Förderungsdauer beträgt maximal 20 Monate (12 Monate für Akademien, z. B. pädagogische Hochschulen). Für die genauen Richtilinien wende dich bitte an die zuständige Stipendienstelle.

Höhe der Beihilfe
Die Höhe der BAS hängt von den Lebenshaltungs- und Studienkosten im Gastland ab. Die Maximalhöhe beträgt 582 € pro Monat. Die BAS wird zusätzlich zur normalen Inlandsbeihilfe ausgezahlt.
Es können auch die an den Bezug der Studienbeihilfe geknüpften sonstigen Förderungen (z. B. Fahrtkostenzuschuss, Versicherungskostenbeitrag) während des Auslandssemesters weiter bezogen werden.
Eine weitere Förderungsmaßnahme stellt der Reisekostenzuschuss dar, mit dem im Zusammenhang mit dem Auslandsstudium notwendige Reisekosten abgedeckt werden. Es muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.
Der Antrag ist spätestens drei Monate nach Ende des Auslandsstudiums bei der zuständigen Stipendienstelle der Studienbeihilfebehörde zu stellen.
Voraussetzungen
Für Studierende an Universitäten und Fachhochschulen:
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Ablegung der 1. Diplomprüfung (wenn das Studium nur aus einem Abschnitt besteht bzw. bei Bachelorstudien, frühestens ab dem 3. Semester)
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Dauer des Auslandsstudiums von mindestens drei Monaten
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Durchführung an einer ausländischen Universität oder Forschungseinrichtung
Für Studierende an Pädagogischen Hochschulen:
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Anspruch auf Studienbeihilfe
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Absolvierung von mindestens zwei Semestern (ein Ausbildungsjahr) vor Antritt des Auslandsstudiums
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Dauer des Auslandsstudiums von mindestens einem Monat
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Durchführung an einer gleichwertigen Einrichtung
Genauere Informationen zur Beihilfe für ein Auslandsstudium findest Du auf der Webseite der Studienbeihilfebehörde und in der Broschüre der Österreichischen HochschülerInnenschaft zum Auslandsstudium.